Shownotes.
Als am Abend des 26. September 1980 um 22 Uhr 19 am Haupteingang des Münchner Oktoberfests eine Bombe explodierte, rund 1,3 Kilogramm militärischer Sprengstoff in einer britischen Werfergranathülle, starben zwölf Festgäste, unter ihnen drei Kinder, mehr als zweihundert Menschen wurden verletzt. Auch der Attentäter kam ums Leben: Gundolf Köhler, 21, Geologiestudent, mit dokumentierten Verbindungen zur rechtsextremen Szene und zur wenige Monate zuvor verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann. Bekannte berichteten später, er habe davon gesprochen, ein Anschlag ließe sich politisch der Linken zuschieben, neun Tage vor der Bundestagswahl zwischen Helmut Schmidt und Franz Josef Strauß. Dennoch stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren 1982 mit einer Begründung ein, die vier Jahrzehnte halten sollte: Wahrscheinlicher als eine politische Tat sei, dass Köhler „aus einer schweren persönlichen Krise und/oder aus übersteigertem Geltungsbedürfnis heraus gehandelt hat". Der schwerste rechtsterroristische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik galt fortan amtlich als Verzweiflungstat eines Einzelnen ohne politisches Motiv.
Dass es dabei nicht blieb, war nicht das Verdienst des Apparats allein. Der Münchner Anwalt Werner Dietrich vertrat seit 1982 Überlebende und stellte drei Wiederaufnahmeanträge, 1983, 2008 und 2014. Der Journalist Ulrich Chaussy trug die Widersprüche der Ermittlungen zusammen, sein Buch erschien 1985, seine Rekonstruktion zeigt, wie die Suche nach möglichen Begleitern des Täters schon Wochen nach der Tat in den Hintergrund trat, obwohl Zeugen Köhler kurz vor der Explosion in Gesellschaft zweier Männer gesehen haben wollten. Die Aufklärung wurde zusätzlich erschwert: Köhlers Name gelangte bereits am Tag nach der Tat an die Presse, 1997 wurden wichtige Asservate vernichtet, der Grund blieb ungeklärt. Als 2013 der Spielfilm „Der blinde Fleck" die Recherchegeschichte einem Millionenpublikum erzählte, meldeten sich neue Zeugen, darunter eine Frau, die kurz nach dem Anschlag Flugblätter gesehen haben wollte, die Köhler als Märtyrer feierten. Ihre Angaben bestätigten sich später nicht, doch sie gaben, in den Jahren der NSU-Aufarbeitung, den Anstoß: Im Dezember 2014 ordnete der Generalbundesanwalt die Wiederaufnahme an.
Ein Adjektiv, an dem Anerkennung hing
Mehr als tausend Vernehmungen und über 300.000 Seiten Akten später endete das Verfahren im Juli 2020 mit einer doppelten Wahrheit. Für Mittäter, Anstifter oder Gehilfen fanden die Ermittler keine ausreichenden Belege, ausschließen konnten sie eine Beteiligung ebenso wenig, die Einzeltäterfrage wurde nie bewiesen und nie widerlegt. Korrigiert wurde das Motiv, und zwar unmissverständlich: Köhler habe „aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus" gehandelt, er habe die Bundestagswahl beeinflussen wollen und einen Führerstaat nach nationalsozialistischem Vorbild angestrebt, mögliche persönliche Probleme hätten diese vorherrschende politische Motivation nicht infrage gestellt. Was nach Wortklauberei klingen mag, hatte handfeste Folgen. Erst nach der Neubewertung richteten Bund, Freistaat und Stadt einen Solidaritätsfonds über 1,2 Millionen Euro ein, der 2021 an 90 Überlebende und Hinterbliebene ausgezahlt wurde, viele von ihnen hatten zuvor jahrzehntelang um angemessene Anerkennung kämpfen müssen. Chaussy und Dietrich erhielten 2023 das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse. An diesem Samstag jährt sich die Tat zum 46. Mal, um acht Uhr früh, eine Stunde vor Öffnung des Festgeländes, wird am Haupteingang der Toten gedacht, dort, wo seit 1981 ein Denkmal steht und seit 2020 ein frei zugänglicher Erinnerungsort. Die Namen der zwölf Opfer sind seit 1987 eingraviert. Der Name des Täters fehlt.