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AUSGABE № 51 — DO 29.10.2026

Die Versammlung.

Am 30. Januar wählt die Bundesversammlung die Nachfolge von Frank-Walter Steinmeier. Ein Blick auf ein Amt, dessen Macht oft unterschätzt wird – und auf ein Wahlorgan, das die Mehrheiten des Bundes nicht kennt.

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FOLGE № 5115:37 MIN
Die Versammlung
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FOLGE VOM 29.10.2026

Shownotes.

West-Berlin, 5. März 1969, Ostpreußenhalle am Funkturm. Dass die Bundesversammlung ausgerechnet im eingemauerten Teil der Stadt tagt, ist eine Provokation mit Ansage. Moskau und Ost-Berlin protestieren, auf den Transitwegen stockt der Verkehr. Zweimal wird gewählt, zweimal reicht es keinem der Kandidaten. Im dritten Wahlgang gewinnt Gustav Heinemann gegen Gerhard Schröder mit 512 zu 506 Stimmen. Sechs Stimmen Differenz, getragen von einer FDP, die sich entschieden hat, nicht länger mit der Union zu stimmen. Heinemann wird es wenige Tage später ein Stück Machtwechsel nennen. Sieben Monate später ist Willy Brandt Kanzler.

Am 30. Januar 2027 tritt dieses Gremium erneut zusammen, um die Nachfolge Frank-Walter Steinmeiers zu bestimmen. Die 1.260 Mitglieder zählende Versammlung gilt vielen als protokollarische Pflichtübung. Die Geschichte zeigt das Gegenteil.

Mehr als der Grüß-August mit Schloss

Die Karikatur kennt jeder: Der Bundespräsident reist, redet, schüttelt Hände und ernennt, was andere entschieden haben. Die Verfassung erzählt es anders. Kein Bundesgesetz tritt in Kraft, ohne dass der Präsident es ausfertigt – und vor der Unterschrift prüft er verfassungsrechtliche Bedenken. Achtmal ist die Unterschrift in der Geschichte der Bundesrepublik verweigert worden, zuletzt zweimal von Horst Köhler im Jahr 2006. Kein politisches Vetorecht, aber eine Möglichkeit, die mitregiert, wie sorgfältig Gesetze gemacht werden.

Lebendiger als lange gedacht ist auch die Minderheitskanzler-Klausel. Scheitert nach einer Bundestagswahl die Kanzlerwahl in letzter Instanz nur mit einfacher Mehrheit, muss der Präsident binnen sieben Tagen entscheiden: ernennen oder auflösen. Jahrzehntelang galt das als totes Recht. Je zersplitterter die Parlamente werden, desto näher rückt der Fall. Dreimal in der Geschichte wurde der Bundestag nach verlorener Vertrauensfrage aufgelöst – 1972, 1983, 2005. Horst Köhler prüfte vor seiner Entscheidung drei Wochen lang.

Die weichste und vielleicht größte Macht aber ist das Wort. Richard von Weizsäckers Rede vom 8. Mai 1985, in der er den Tag der Kapitulation einen Tag der Befreiung nannte, hat die Erinnerungskultur dieses Landes verschoben – ganz ohne Gesetzeskraft. Umgekehrt hat sich zwischen 2010 und 2012 gezeigt, wie fragil das Amt ist, wenn es die Person nicht trägt: zwei Rücktritte in Folge, Köhler und Wulff.

Ein Organ, das keine Mehrheit erbt

Die Bundesversammlung ist verfassungsrechtlich ein Unikum. Sie tritt für einen einzigen Zweck zusammen und löst sich danach wieder auf. 630 Bundestagsabgeordnete, dazu noch einmal ebenso viele Wahlleute, die die 16 Landtage nach ihrem Stärkeverhältnis entsenden – und die keine Abgeordneten sein müssen. Deshalb sitzen in den Saalreihen traditionell auch Prominente ohne Mandat. Debattiert wird nicht, das Grundgesetz schreibt die Wahl ohne Aussprache vor. Gewählt wird geheim, Weisungen sind ausdrücklich verboten.

Aus dieser Konstruktion folgt eine Pointe, die im Bundestag so nicht sichtbar wird: Die Mehrheit in der Versammlung ist nicht die Mehrheit im Bundestag. 1979 regierte in Bonn Sozialliberal, gewählt wurde trotzdem der Unionsmann Karl Carstens im ersten Wahlgang. 2004 regierte Rot-Grün, gewählt wurde Horst Köhler – mit einer einzigen Stimme über der nötigen Mehrheit.

Und selbst wer die Mehrheit auf dem Papier hat, hat sie noch lange nicht in der Kabine. Das Lehrstück stammt aus dem Jahr 2010. Christian Wulff trat mit einem Lager von 644 Mitgliedern an, 21 über der Schwelle. Im ersten Wahlgang bekam er 600 Stimmen, im zweiten 615. Erst der dritte Wahlgang reichte für die Wahl, mit 625 Stimmen. Gegenkandidat war schon damals Joachim Gauck. Zwei Jahre später, nach Wulffs Rücktritt, wählte dann eine große Allianz aus Union, FDP, SPD und Grünen ausgerechnet Gauck im ersten Wahlgang mit 991 Stimmen.

Die Bundesversammlung ist eines der ehrlichsten Fieberthermometer, die der deutsche Politikbetrieb kennt. In der Wahlkabine zeigt sich, wie weit ein Vorschlag wirklich trägt.

So fasst Daniel Fürg die Mechanik zusammen. Warum jemand Stimmen verliert, verrät das Ergebnis allerdings nicht. Auch das gehört zur Geheimheit.

Januar 2027: viel offener, als die Arithmetik suggeriert

Nach der Prognose des Fachportals wahlrecht.de kämen Union und SPD zusammen auf gut 680 Mitglieder, rund 50 Stimmen über der absoluten Mehrheit von 631. Komfortabler als die knappe Koalitionsmehrheit im Bundestag, aber eben kein Ruhekissen – siehe Wulff. Die AfD kommt nach gleicher Rechnung auf etwa 260 Stimmen und hat einen eigenen Kandidaten angekündigt, aber niemanden benannt.

Verabredet ist dem Vernehmen nach, eine Frau vorzuschlagen. Es wäre eine Premiere: Zwölf Männer haben das Amt bisher innegehabt, acht Frauen haben kandidiert – von Annemarie Renger 1979 über Hildegard Hamm-Brücher 1994 bis zu Gesine Schwan, die es zweimal versuchte. Gewonnen hat keine.

Die Woche vor Redaktionsschluss hat die Lage zusätzlich in Bewegung gebracht. Die CSU drängt seit Monaten auf die bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Am Montag unterstützte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sie öffentlich mit dem Satz „Ich wäre dabei!

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