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AUSGABE № 31 — DO 01.10.2026

Die Teilkasko.

Ein Heimplatz kostet im Schnitt gut 5.000 Euro im Monat, mehr als die Hälfte davon zahlen die Bewohner selbst. Zugleich fehlen der Pflegekasse Milliarden. Beides folgt einer Grundsatzentscheidung.

PFLEGE15:53 MIN5 KAPITEL
FOLGE № 3115:53 MIN
Die Teilkasko
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FOLGE VOM 01.10.2026

Shownotes.

Am Mittwochmorgen beschließt das Kabinett den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung, nachdem die Koalitionsverhandlungen bis in die Nacht gelaufen sind. Nach außen ist es ein Finanzierungspaket. Tatsächlich verhandelt Berlin einen älteren Konflikt neu: den zwischen einer gedeckelten Versicherungsleistung und offenen Kostenkurven. Ein Pflegeheimplatz kostete Ende 2024 im Bundesschnitt rund 5.000 Euro im Monat. Davon trugen die Bewohnerinnen und Bewohner im Durchschnitt 2.605 Euro selbst, im ersten Jahr nach dem Einzug sogar 3.364 Euro. Gleichzeitig warnt der GKV-Spitzenverband, dass die laufenden Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung ab Oktober voraussichtlich nicht mehr reichen, um alle Leistungen zu bezahlen. Für 2026 wird ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet, für 2027 von rund 7,5 Milliarden.

Beide Zahlenreihen wirken widersprüchlich, sind es aber nicht. Sie folgen einer Konstruktion, die aus dem Jahr 1994 stammt.

Ein Bauplan aus dem Jahr 1994

Norbert Blüm setzte die Pflegeversicherung 1994 nach mehr als zwanzig Jahren Debatte durch. Beiträge flossen ab Januar 1995, Heimleistungen ab Mitte 1996. Die Arbeitgeberhälfte wurde mit einem politischen Tauschgeschäft finanziert: Fast überall fiel der Buß- und Bettag als Feiertag weg. Nur Sachsen behielt ihn und regelt deshalb bis heute die Beitragsverteilung anders. Vor der Einführung war in Westdeutschland weit mehr als die Hälfte der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. Dieses Massenphänomen sollte enden.

Das Versprechen war jedoch von Anfang an begrenzt. Die Pflegeversicherung wurde nicht als Vollversicherung angelegt, sondern als Teilleistungssystem. Sie übernimmt Leistungen bis zu gesetzlich fixierten Grenzen. Was darüber liegt, tragen die Betroffenen, ihre Angehörigen und im Zweifel wieder das Sozialamt. Der Unterschied zur Krankenversicherung wird sichtbar, wenn man ihn ehrlich zieht: Auch die Krankenkasse kennt Zuzahlungen, doch niemand bekommt nach einer Operation eine offene Monatsrechnung über mehrere tausend Euro. Im Pflegeheim ist genau das der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Die Pflegeversicherung wurde ausdrücklich nicht als Vollversicherung gebaut, sondern als Teilleistungssystem. Eine vollständige Deckung sämtlicher Pflegekosten war nie zugesagt.

Der Kompromiss von 1994 hat zunächst geleistet, was er versprach. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger unter Pflegebedürftigen sank deutlich. Doch je teurer die Pflege wurde, desto schmerzhafter wurde die Lücke. Die Teilkasko war nie ein Geheimnis. Sie stand im Vertrag. Gelesen wurde er von den meisten erst, als die Rechnungen kamen.

Das Ventil im System

Der Eigenanteil im Heim setzt sich aus drei Blöcken zusammen: dem ungedeckten Pflegeanteil, in dem auch die Ausbildungskosten des Personals stecken, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten des Hauses. Die Länder finanzieren letztere nur zu einem Bruchteil mit. Nach einem Regierungsbericht lag die Investitionsförderung der Länder zuletzt bei rund 875 Millionen Euro jährlich, während die Bewohner etwa 4,4 Milliarden an Investitionskosten selbst trugen.

In dieser Architektur ist der Eigenanteil die Restgröße. Er ist das Ventil, in das ein erheblicher Teil der Kostensteigerungen entweicht. Die Versicherungsleistung ist gedeckelt, die Kosten sind es nicht. Also wächst das Stück dazwischen. Gebremst wurde es zuletzt durch die 2022 eingeführten Wohndauerzuschläge, die im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernehmen und mit den Jahren auf bis zu 75 Prozent steigen. Der aktuelle Kabinettsentwurf will diese Treppe strecken: Jede Stufe soll um ein halbes Jahr später greifen, die höchste erst nach viereinhalb statt drei Jahren. Das Ministerium erwartet dadurch für 2027 rund 2,6 Milliarden Euro Entlastung der Kassen. Spiegelbildlich zahlen Betroffene länger mehr.

Ein Teil der Kostensteigerung ist politisch gewollt. Seit September 2022 ist die Bezahlung nach Tarif Zulassungsvoraussetzung für Einrichtungen. Personal ist der größte Kostenblock im Heim. Gute Löhne und niedrige Heimkosten schließen sich aus. Umso bemerkenswerter ist, dass der Referentenentwurf vom Juni vorsah, Teile dieser Tariftreue-Vorgaben für vier Jahre auszusetzen. Der Deutsche Pflegerat sah darin einen Bruch mit dem eigenen Versprechen.

Deckel oder Kassensturz

Der politische Streit dreht sich um die Frage, ob das Ventil enger geschraubt werden soll. Die SPD forderte einen Deckel von 1.500 Euro für den rein pflegebedingten Eigenanteil im Heim und einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Finanzminister Klingbeil sprach von einem nötigen Ausgleich zwischen Privatversicherten und der gesetzlichen Kasse. Gesundheitsminister Carsten Linnemann lehnte beides vor der Kabinettsbefassung ab und verwies die Strukturfragen an eine Kommission. CDU-Sozialpolitiker Karl-Josef Laumann begründete das damit, dass die SPD-Vorschläge sehr viel Geld kosteten.

Ein solcher Deckel wäre keine Vollkasko. Unterkunft, Essen und Investitionen blieben bei den Bewohnern. Aber er wäre ein Schritt in diese Richtung. Die Union verteidigt die Kassenlage und die Teilkaskologik und schiebt die Grundsatzfrage in eine Kommission. Ob dieses Gremium mehr wird als ein Wartesaal, entscheidet sich erst noch. Bei Redaktionsschluss war der Inhalt der gestrigen Einigung nicht öffentlich erklärt. Ein Entwurf, der Millionen betrifft, passierte das Kabinett, bevor bekannt war, worauf man sich verständigt hatte.

Ein Politiker, der euch erklärt, wie viel Schutz die Pflegeversicherung bewusst nicht bietet und warum, verdient mehr Vertrauen als einer, der Vollkasko-Gefühle zu Teilkasko-Beiträgen verspricht.

Damit liegt die eigentliche Aufgabe des Reformherbstes offen. Sie ist größer als jedes einzelne Sparpaket. Welche Deckung verspricht dieses System eigentlich, und wer trägt den ungedeckten Rest? Solange diese Fragen nicht öffentlich beantwortet sind, verwaltet jede Reform nur den nächsten Kassenstand.

Zum Weiterhören

In der aktuellen Folge von Daniels Daily ordnet Daniel Fürg den Kabinettsbeschluss ein, rechnet die Heimkosten Position für Position auf und zeigt, warum der Streit zwischen Union und SPD in Wahrheit ein Streit über den Blüm-Kompromiss von 1994 ist. Am Ende stehen drei Fragen, die sich in diesem Herbst auch bei Rente und Krankenversicherung stellen werden: Struktur oder Kassensturz, wo landet die Restgröße, und welchen Schutz verspricht das System tatsächlich.

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