Shownotes.
Es ist der 30. September, kurz nach elf Uhr, als in Magdeburg eine Zäsur ohne Pathos stattfindet. Die Abgeordneten des neuen Landtags von Sachsen-Anhalt treten einzeln in die Wahlkabine, es gibt keine Aussprache, nur Stimmzettel. Als ausgezählt ist, steht fest: Tobias Rausch, 35, Immobilienunternehmer und seit 2016 Abgeordneter der AfD, ist Landtagspräsident. 48 Ja-Stimmen, 29 Nein, fünf Enthaltungen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik führt ein Politiker dieser Partei ein deutsches Landesparlament.
Die Zahlen enthalten ein Rätsel, das sich nicht auflösen lässt. AfD und BSW, die einzigen Fraktionen, die seine Wahl angekündigt hatten, kommen zusammen auf 44 Sitze. Mindestens vier Ja-Stimmen stammen also von Abgeordneten anderer Fraktionen. Welche das waren, kann niemand sagen – geheime Wahl heißt geheime Wahl. Am Nachmittag wurde das Rätsel sogar noch größer, als AfD und BSW mit ihrer Mehrheit die erst im Frühjahr beschlossene Geschäftsordnung änderten und mit Hans-Thomas Tillschneider einen zweiten AfD-Vertreter ins Präsidium wählten, den der Landesverfassungsschutz zu den prägenden Akteuren des als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Landesverbands zählt.
Drei Ebenen, die in der Debatte verschwimmen
Wer den Vorgang verstehen will, muss drei Dinge trennen, die in den Schlagzeilen des Tages regelmäßig zusammenfielen. Die Landesverfassung sagt schlicht: Der Landtag wählt seinen Präsidenten. Die Geschäftsordnung regelt daneben, dass im ersten Wahlgang nur die stärkste Fraktion einen Kandidaten vorschlagen darf – geschriebenes Verfahrensrecht, kein bloßer Usus. Und darüber liegt die dritte, dünnste Schicht: die Gepflogenheit, den so Vorgeschlagenen dann auch tatsächlich zu wählen.
Diese dritte Schicht ist keine Pflicht, sondern eine Verabredung unter Fraktionen, die ihre Legitimität allein aus Vertrauen bezieht. Daniel Fürg formuliert in seiner Analyse einen Satz, der diese Ordnung auf den Punkt bringt:
Ein Vorschlagsrecht kann geschriebenes Recht sein. Die Zustimmung zum Vorgeschlagenen bleibt eine freie Entscheidung.
Die AfD hatte in Magdeburg also ein Recht auf den ersten Vorschlag. Sie hatte keinen Anspruch darauf, dass Rausch gewählt wird. Dass es trotzdem reichte, war die Entscheidung einer Mehrheit, zu der mindestens vier Abgeordnete aus Fraktionen gehörten, die etwas anderes angekündigt hatten. Die AfD-Bundesspitze deutete das sofort als Risse in der sogenannten Brandmauer, Unionsfraktionschef Thorsten Frei nannte das in Berlin reine Spekulation. Beide Lesarten sind Behauptungen. Die Wahlkabine entscheidet sie nicht.
Was dieses Amt kann und was nicht
Ein Landtagspräsident ist in Sachsen-Anhalt protokollarisch der ranghöchste Politiker des Landes, noch vor dem Ministerpräsidenten. Das ist ein Rang, keine Befehlsgewalt. Praktisch leitet er die Sitzungen, erteilt und entzieht das Wort, übt im Haus Hausrecht und Polizeigewalt aus, führt die Parlamentsverwaltung. Er fertigt die beschlossenen Gesetze aus und prüft dabei, ob sie verfassungsgemäß zustande gekommen sind – kein Veto, aber eine Schnittstelle.
Wichtiger als jede Einzelbefugnis ist die Hürde für den Rückzug: Wer einen gewählten Präsidenten abberufen will, braucht zwei Drittel aller Abgeordneten, derzeit mindestens 56 Stimmen. Das Amt ist weder allmächtig noch Ehrentitel. Es ist begrenzt, aber real, und es ist nicht leicht rückholbar. Was Verfahrensmacht im Grenzfall bedeutet, hat Thüringen 2024 vorgeführt, als ein AfD-Alterspräsident Abstimmungen blockierte und erst der Verfassungsgerichtshof die konstituierende Sitzung wieder in Gang brachte.
Das Amt verlangt Überparteilichkeit. Ob es sie bekommt, lässt sich vorab weder durch eine Wahl noch durch eine Warnung klären. Das zeigt erst die Amtsführung, Sitzung für Sitzung. Rausch hat in seinen ersten Worten versprochen, Präsident des ganzen Landtags sein zu wollen. Das Versprechen ist das eine, der Vollzug ist das andere.
Wenn Vertrauen bricht, wandern Versprechen in Paragrafen
Die Parlamentsreform, die im Frühjahr noch vor der Wahl beschlossen wurde – und die der AfD gestern den exklusiven Zweitvorschlag versperren sollte –, war ausdrücklich eine Lehre aus Thüringen. CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne hatten das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion auf den ersten Wahlgang begrenzt, damit das Haus in jedem Fall einen Präsidenten bekommt. Legal. Auch die nachmittägliche Änderung durch AfD und BSW, die den zweiten Vizeposten für die stärkste Fraktion freimachte, war legal. Die eine Seite hat die Regeln geändert, bevor das Spiel begann. Die andere mitten am Spieltag.
Beide Vorgänge zeigen dasselbe: Die ungeschriebenen Gepflogenheiten tragen nicht mehr. Was früher als selbstverständlich galt – dass eine Fraktion ihren Vorgeschlagenen auch bekommt, dass niemand mitten im Verfahren an den Regeln dreht – wird zur Verfügungsmasse. Daniel Fürg beschreibt den Mechanismus im Rückblick nüchtern:
Ein parlamentarischer Brauch ist ein Versprechen, das frühere Generationen einander gegeben haben, im Vertrauen darauf, dass alle, die je davon profitieren, seine Voraussetzungen teilen. Und wenn dieses Vertrauen zerbricht, wandern die Versprechen aus den Gepflogenheiten in die Paragraphen.
Genau das lässt sich derzeit besichtigen. Im Bundestag scheitern AfD-Kandidaten für das Vizepräsidium seit 2017; das Bundesverfassungsgericht hat 2022 bestätigt, dass aus einem Platz kein Anspruch auf eine bestimmte Person folgt. In Schwerin steht die gleiche Grundfrage voraussichtlich am 20. Oktober an, dort hat die AfD mit 38,2 Prozent ebenfalls gewonnen, dort haben die anderen Fraktionen ihren Anspruch aufs Präsidentenamt bereits zurückgewiesen. Drei Häuser, drei Wege, keiner folgt mehr dem alten Selbstverständnis.
Zum Weiterhören
Die heutige Folge von Daniels Daily rekonstruiert den Magdeburger Dienstag chronologisch, von der konstituierenden Sitzung am Vormittag bis zur Geschäftsordnungsänderung am Nachmittag, und ordnet die Zahlen ein, ohne die beiden Stimmenrätsel vorschnell aufzulösen. Dazu kommen drei Prüffragen für die Institutionen-Debatten dieses Herbstes – von der Ebenen-Frage über die Befugnisliste bis zum Rollentausch-Test.